Therapieablauf

Wer trägt die Therapiekosten?

Das psychotherapeutische Angebot richtet sich an folgende Gruppen:

  • Versicherte Erwachsene der gesetzlichen Krankenkassen
  • Selbstzahler
  • Privat Versicherte (Private Krankenkasse, Beihilfe)
  • Kinder- und Jugendliche (nur Selbstzahler oder Privat Versicherte)

Durch die staatliche Approbation zum/zur Psychologischen Psychotherapeut/-in haben wir die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde erhalten und bin somit im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen registriert.

Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse

Wenn nach Abschluss der probatorischen Phase die Bedingungen für die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie erfüllt sind, d.h. wenn Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden und wenn eine verhaltenstherapeutische Behandlung auch von mir als indiziert bzw. angemessen bewertet wurde, werde ich mit Ihnen einen Therapieantrag bei ihrer Krankenkasse stellen und die Kostenübernahme für 24 (Kurzzeittherapie) oder 60 (Langzeittherapie) Sitzungen beantragen.

Aus der Erfahrung benötigt die Begutachtung der Anträge bis zu ihrer Bewilligung durch die Krankenkassen etwa 4-6 Wochen.

Informationen für Privatversicherte Patienten:

Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten die Therapie nach sehr unterschiedlichen Voraussetzungen: Einige bewilligen angefallene Kosten in vollem Umfang und stellen ihren Kunden große “Stunden-Kontingente” zur Verfügung, andere beschränken die Leistung auf z.B. 30 Sitzungen pro Jahr oder stellen Bedingungen, die im Einzelfall eine Kostenübernahme verhindern können. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld einer Behandlung unbedingt bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob und wie viele Therapiestunden diese erstattet. Die von uns erstellte Rechnung über geleistete Therapiestunden können Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Lassen Sie sich die Antragsformulare für die Psychotherapie aushändigen, füllen Sie diese aus und reichen Sie die für den Psychotherapeuten bestimmten Formulare an uns weiter.